| rechtliche Grundlagen |
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Grundsätzlich unterliegen sowohl Reiki-Behandler als auch Reiki-Lehrer/Meister dem deutschen und europäischen Recht. Bezüglich des Gebens von Reiki-Behandlungen gab es im März 2004 ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, dass man den Beruf des Reiki-Behandlers ohne eine ärztliche, therapeutische oder heilpraktische Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen ausüben darf. Folgende werden explizit und implizit im Urteil genannt:
Das Urteil finden Sie hier . Das oben geschrieben hat ausschließlich Informationscharakter und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie bei Fragen einen Rechtsanwalt.
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