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Als Heiler bezeichnet man in unserem Kulturkreis in der Regel einen Menschen, der mit Energien, Vermittlern aus dem Tier-, Menschen- oder anderen Reichen oder/und auf eine andere nicht medizinisch begründete Weise (z.B. durch Besprechen oder Beten) heilt. Selten werden auch schulmedizinisch Ausgebildete als Heiler bezeichnet. Reiki ist eine Art des geistigen Heilens, da hier andere mittels Stimulation der eigenen Selbstheilungskräfte durch Energieübertragung geheilt werden. Insofern bezeichnet man einen Reikipraktizierenden auch als Heiler. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 02. März 2004 den Reiki-Heiler klar zum Heilpraktiker und medizinisch Ausgebildeten abgegrenzt. Siehe auch: "rechtliche Grundlagen"
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